Corona: BND muss Erkenntnisse über Pandemie-Ursprung nicht offenlegen
Beschluss des BundesverwaltungsgerichtsBND darf Erkenntnisse über Corona-Ursprung für sich behaltenDer Bundesnachrichtendienst ist nicht verpflichtet, seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie zu veröffentlichen. Das könne die »auswärtigen Interessen der Bundesrepublik« beschädigen.22.04.2025, 17.42 UhrBeschluss des BundesverwaltungsgerichtsBND darf Erkenntnisse über Corona-Ursprung für sich behaltenDer Bundesnachrichtendienst ist nicht verpflichtet, seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie zu veröffentlichen. Das könne die »auswärtigen Interessen der Bundesrepublik« beschädigen.22.04.2025, 17.42 UhrBeschluss des BundesverwaltungsgerichtsBND darf Erkenntnisse über Corona-Ursprung für sich behaltenDer Bundesnachrichtendienst ist nicht verpflichtet, seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie zu veröffentlichen. Das könne die »auswärtigen Interessen der Bundesrepublik« beschädigen.22.04.2025, 17.42 UhrZur Merkliste hinzufügenArtikel anhören
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wies einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Beschluss wurde am Dienstag bekannt gegeben.Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden
, wonach der BND es für wahrscheinlich hält, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von »Süddeutscher Zeitung« und »Zeit«. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde allerdings längere Zeit unter Verschluss gehalten haben soll.Mögliche Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen zu ChinaMit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: »Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.«Mehr zum ThemaBergamo fünf Jahre nach Corona: »Niemand sollte mitbekommen, wie groà die Pandemie wirklich war«Aus Bergamo berichten Francesco Collini und Katrin Kuntz, Fotos: Elisabetta ZavoliCorona-Ursprung: Schluss mit der GeheimniskrämereiEin Kommentar von Julia MerlotWeiter hieà es vom Gericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht »erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben«. Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch »dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht« entgegen.msk/AFPDer Bundesnachrichtendienst muss Medienvertretern einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Das Gericht in Leipzig
wies einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Beschluss wurde am Dienstag bekannt gegeben.Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden
, wonach der BND es für wahrscheinlich hält, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von »Süddeutscher Zeitung« und »Zeit«. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde allerdings längere Zeit unter Verschluss gehalten haben soll.Mögliche Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen zu ChinaMit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: »Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.«Mehr zum ThemaBergamo fünf Jahre nach Corona: »Niemand sollte mitbekommen, wie groà die Pandemie wirklich war«Aus Bergamo berichten Francesco Collini und Katrin Kuntz, Fotos: Elisabetta ZavoliCorona-Ursprung: Schluss mit der GeheimniskrämereiEin Kommentar von Julia MerlotWeiter hieà es vom Gericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht »erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben«. Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch »dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht« entgegen.Der Bundesnachrichtendienst muss Medienvertretern einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Das Gericht in Leipzig
wies einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Beschluss wurde am Dienstag bekannt gegeben.Der Bundesnachrichtendienst muss Medienvertretern einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Das Gericht in Leipzig
wies einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Beschluss wurde am Dienstag bekannt gegeben.Der Bundesnachrichtendienst muss Medienvertretern einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Das Gericht in Leipzig
wies einen entsprechenden Eilantrag ab. Der Beschluss wurde am Dienstag bekannt gegeben.Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden
, wonach der BND es für wahrscheinlich hält, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von »Süddeutscher Zeitung« und »Zeit«. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde allerdings längere Zeit unter Verschluss gehalten haben soll.Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden
, wonach der BND es für wahrscheinlich hält, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von »Süddeutscher Zeitung« und »Zeit«. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde allerdings längere Zeit unter Verschluss gehalten haben soll.Im März waren Medienberichte veröffentlicht worden
, wonach der BND es für wahrscheinlich hält, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 aus einem Labor im chinesischen Wuhan stammt. Zu dieser Bewertung kam der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Informationen von »Süddeutscher Zeitung« und »Zeit«. In Auftrag gegeben wurde die Untersuchung demnach vom Kanzleramt, das die Geheimdienstbefunde allerdings längere Zeit unter Verschluss gehalten haben soll.Mögliche Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen zu ChinaMit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.Mögliche Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen zu ChinaMit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.Mögliche Auswirkungen auf diplomatische Beziehungen zu ChinaMit dem nun abgewiesenen Eilantrag wollte ein Presseverlag den BND gerichtlich zu näheren Auskünften über seine Erkenntnisse zwingen. Bei dem Auskunftsantrag ging es nach Gerichtsangaben auch um die Frage, ob ein die Bundesregierung beratender Virologe jemals einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden sei.Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: »Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.«Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: »Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.«Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, öffentliche Interessen stünden der Auskunft entgegen. Zur Begründung erklärten die Leipziger Richter: »Der BND hat plausibel dargelegt, dass die Auskünfte seine Funktionsfähigkeit und die auswärtigen Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen können. Es wären Rückschlüsse auf Erkenntnisquellen, die Fähigkeiten und Arbeitsweise des BND möglich, falls die behaupteten Erkenntnisse bestätigt oder verneint würden.«Mehr zum ThemaBergamo fünf Jahre nach Corona: »Niemand sollte mitbekommen, wie groà die Pandemie wirklich war«Aus Bergamo berichten Francesco Collini und Katrin Kuntz, Fotos: Elisabetta ZavoliCorona-Ursprung: Schluss mit der GeheimniskrämereiEin Kommentar von Julia MerlotBergamo fünf Jahre nach Corona: »Niemand sollte mitbekommen, wie groà die Pandemie wirklich war«Aus Bergamo berichten Francesco Collini und Katrin Kuntz, Fotos: Elisabetta ZavoliCorona-Ursprung: Schluss mit der GeheimniskrämereiEin Kommentar von Julia Merlot•Bergamo fünf Jahre nach Corona: »Niemand sollte mitbekommen, wie groà die Pandemie wirklich war«Aus Bergamo berichten Francesco Collini und Katrin Kuntz, Fotos: Elisabetta Zavoli•Corona-Ursprung: Schluss mit der GeheimniskrämereiEin Kommentar von Julia MerlotCorona-Ursprung: Schluss mit der GeheimniskrämereiEin Kommentar von Julia MerlotWeiter hieà es vom Gericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht »erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben«. Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch »dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht« entgegen.Weiter hieà es vom Gericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht »erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben«. Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch »dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht« entgegen.Weiter hieà es vom Gericht, eine Auskunft könne auch in wirtschaftlicher und politischer Hinsicht »erhebliche Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Volksrepublik China und damit auf auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland haben«. Einer Auskunft über den namentlich genannten Virologen stehe auch »dessen hier vorrangiges allgemeines Persönlichkeitsrecht« entgegen.msk/AFPmsk/AFPStartseiteFeedbackStartseite